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Was passiert mit einem Immobiliennachlass?
Diese Frage stellen sich viele Erben und besonders Erbengemeinschaften. Aber auch zukünftige Erblasser, die Ihr Haus oder andere Immobilien weitergeben wollen, sollten sich mit diesem Thema befassen und eine durchdachte Nachlassplanung erstellen.
Im Erbfall entwickeln sich, neben der Trauer, dann in den Erbengemeinschaften oft auch Spannungen über die gerechte oder ungerechte Verteilung des Nachlasses.
Wenn vom Erblasser nicht eindeutig die Nutzung oder der Übergang einer oder mehrerer Immobilien geregelt wurde, stellen sich viele Fragen. Fragen die es zu beantworten und regeln gilt, bevor ein innerfamiliäres Problem auftritt.
Übliche Fragen zum Immobiliennachlass
- Wer pflegt und betreut die Immobilie? Gerade bei Erbengemeinschaften entsteht hier eine ungerechte Verteilung.
- Wer soll das Haus oder Wohnung nutzen?
- Wie und in welcher Höhe soll ein Ausgleich an die anderen Erben geleistet werden? Dazu muss man natürlich erst wissen wieviel die Immobilie wert ist.
- Wie soll eine eventuell anfallende Erbschaftssteuer bezahlt werden?
- Soll die Immobilie verkauft werden?
- Wer organisiert den oft zeitaufwendigen Verkauf?
- Zu welchem Preis soll verkauft werden?
- Wie soll die Immobilie am besten vermarktet werden, um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen?
Eine sachverständige Beratung in Immobilienfragen
Als Sachverständiger für Wohnimmobilien kenne ich diese oder ähnliche Situationen.
Ich erstelle oft Immobilienbewertungen für Erbengemeinschaften, die einen gerechten Ausgleich untereinander finden wollen oder den Verkauf der Immobilie anstreben.
Für den Verkauf sollten Sie zuerst den marktgängigen Preis feststellen lassen. Ein weiteres Thema ist dann die richtige Vermarktung der Immobilie. Hier kann viel falsch gemacht werden, wenn Sie den optimalen Preis erzielen möchten.
Meistens wird zuerst versucht die Immobilie privat anzubieten. Wenn dann nach einigen Monaten die Immobilie überall bekannt und noch nicht verkauft wurde, dann ist meistens der Ruf nach einem Immobilienmakler oder einer makelnden Bank laut.
Dann ist es aber oft zu spät!
Lassen Sie sich von Anfang an professionell beraten und ein auf die Immobilie zugeschnittenes Vermarktungskonzept geben.
Qualifikation von Immobilienmaklern
Die Berufsbezeichnung eines Immobilienmaklers ist leider nicht geschützt. Jeder darf sich so nennen und ein Gewerbe anmelden.
Es gibt gute und weniger gute Makler. Einige, die nur ein schnelles Geschäft machen wollen und andere, die eine wirklich gute und qualifizierte Beratung geben können.
Es ist dabei egal, ob es sich um ein 1-Mann-Unternehmen handelt oder um eine große Maklergesellschaft.
Neben meiner sachverständigen Tätigkeit kann ich Ihnen auch bei der Vermarktung von Immobilien helfen bzw. Ihnen auch Tipps und Makler empfehlen. Im Umkreis von ca. 15 km um Memmingen. Rund 33 Jahre Erfahrung kann ich Ihnen zur Verfügung stellen. Sollte ein Immobilienverkauf darüber hinaus erforderlich sein, so können wir ebenfalls ein vernünftiges Vermarktungskonzept erstellen und den richtigen Vermarktungspartner für Sie finden. Wir koordinieren dann Ihren Erfolg.
Wenn doch selbst verkauft werden soll:
Auch ein Eigenverkauf ist möglich. Manchmal ist es die Vermittlungsprovision, welche diesen Schritt gehen lassen. Es ist zwar so, dass allgemein die Provisionen als sehr hoch angesehen werden. Kaum einer kennt aber den tatsächlichen Aufwand und das Risiko eines Maklers. Bis auf einige "Vermarktungsglückfälle" ist das schon richtige Arbeit.
Durch unser Vermarktungskonzept und weitere Zusatzleistungen können wir Ihnen auch dabei helfen, die Immobilie selbst zu verkaufen.
| Grundsatz: Zuerst der richtige Immobilienwert - dann das Vermarktungskonzept. |
Wenn Sie eine Immobilie in Ihrem Immobiliennachlass haben oder damit eine vernünftige Nachlassregelung erarbeiten wollen, dann nehmen Sie doch einfach unverbindlich Kontakt mit uns auf. Stellen Sie hier Ihre Fragen oder bitten Sie einfach um einen Rückruf, damit wir mit Ihnen telefonisch Ihre Fragen oder Ihr Anliegen besprechen können.
Oder telefonisch unter 08331-497339
Unverbindliche Kontaktaufnahme
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Es wird keine Rechts- oder Steuerberatung vorgenommen. Bei Bedarf empfehlen wir Ihnen gerne eine weitergehende Beratung bei einem Rechtsanwalt, Notar oder Steuerberater.



