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Tipps für zukünftige Erblasser

Die Nachlassplanung geschickt regeln

Gerechte Verteilung des Vermögens?

Bei Immobilien: Welchen Wertansatz setzen Sie an? Sorgen Sie dafür dass es zu keinen Ungerechtigkeiten kommt.

Leider regeln nur ca. 20% der Deutschen ihren Nachlass noch zu Lebzeiten. Nur wenige befassen sich ausreichend mit dem Thema Nachlassplanung. Die gesetzlichen Erbregeln sind zwar vorhanden, so dass ein vorhandenes Vermögen an die Nachkommen oder Familienangehörigen verteilt wird. Nicht selten werden aber gerade durch ungeregelte Situationen Probleme hervorgerufen, die vermieden werden könnten.

Wird nur Geld vererbt, so ist ein Aufteilen nach den gesetzlichen Erbfolgeregeln noch leicht, auch wenn es unter den Erben oft Ungerechtigkeiten hervorruft. Auch eine eventuelle Erbschaftssteuer bei größerem Vermögen ist mit einem "Gelderbe" leichter zu bezahlen.

Die meisten Problem fangen an, wenn Immobilienvermögen nicht klar einem Erben per Testament zugeordnet wird. Eine oder mehrere Immobilien in der Erbmasse lassen sich nicht einfach so aufteilen. Eine Erbengemeinschaft z.B. eines Einfamilienhauses, wird unweigerlich auf die Zerreisprobe gestellt.

 

Wenn Immobilienvermögen weitergegeben werden soll

Bei einer zukünftigen Vererbung von Immobilien empfehle ich Ihnen dringend, sich vorher über den Wert oder Gestaltungsmöglichkeiten beraten zu lassen. Nur dann können Sie auch eine gerechte Aufteilung planen.
Bei meinen Wertschätzungen als Sachvertändiger erlebe ich es oft, dass ein viel zu hoher Wertansatz von Verkäufern gewählt wurde. Im Falle einer Vererbung würden sich aber Ungerechtigkeiten ergeben, wenn der Wert bei einem späteren Verkauf nicht erzielbar wäre und ein anderer Erbe mit seinem Geld oder Immobilienerbe besser gestellt würde.
Diesbezüglich und mit weiteren Tipps können wir Ihnen wertvolle Hilfe geben.

Nachlassplanung für zukünftige Erblasser Wenn Sie Immobilien zu vererben haben ist es sinnvoll, sich vor der Nachlassplanung Gedanken um den realistischen Wert dieser Immobilien zu machen. Erst wenn Sie den Wert, welcher am Markt auch er...

Es wird keine Rechts- oder Steuerberatung vorgenommen. Bei Bedarf empfehlen wir Ihnen gerne eine weitergehende Beratung bei einem Rechtsanwalt, Notar oder Steuerberater.

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