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Nachlassplanung für zukünftige Erblasser

Gerechte Verteilung des Vermögens?

Bei Immobilien: Welchen Wertansatz setzen Sie an? Sorgen Sie dafür dass es zu keinen Ungerechtigkeiten kommt.

Wenn Sie Immobilien zu vererben haben ist es sinnvoll, sich vor der Nachlassplanung Gedanken um den realistischen Wert dieser Immobilien zu machen.
Erst wenn Sie den Wert, welcher am Markt auch erzielbar wäre kennen, dann macht eine Verteilung des zukünftigen Nachlasses Sinn.
Anderfalls können Ungerechtigkeiten in der Verteilung entstehen, die nur zu Unstimmigkeiten und schlimmstenfalls Streit unter den Erben führen können.

 

Wie können wir Ihnen dabei helfen?

Unser Grundhonorar für diese Leistungen:

Unser Honorar für die oben geschilderten Leistungen beträgt gerade einmal 350,-€ inklusive Fahrkosten und MwSt. für das Beratungsgebiet 1 siehe Karte um Memmingen herum.
Für das Beratungsgebiet 2 beträgt das Pauschale Honorar 450,-€.
Jede weitere Immobilie am gleichen Ort/Stadt, die gleich im Anschluss an unser Gespräch aufgenommen werden kann kostet nur 300,-€

Das jeweilige Gebiet wird durch den Beratungsort, sowie von dem Ort der Immobilie bestimmt.

Sie haben dann auf jeden Fall eine schriftliche Aufstellung mit einer Zukunftsprognose für den Wert Ihrer Immobilie oder mehrerer Immobilien, die Sie bei Bedarf jederzeit anpassen können.
Nun steht einer weiteren Verteilungsplanung Ihrer sonstigen Werte nichts im Wege. Diesbezüglich können wir Ihnen natürlich, während unseres Beratungsgepräches, Tipps zum Vorgehen geben. Erfahrungen haben wir hierfür. Sollte unseres Erachtens eine steuerliche oder rechtliche Beratung sinnvoll sein, so werden wir Ihnen Empfehlungen für eine solche Beratung geben.

Auch im Bereich einer Vorabschenkung oder Niesbrauchregelung können wir Ihnen wertvolle Ratschläge geben.

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf

Nutzen Sie das unten stehende Kontaktformular, damit wir Sie zurückrufen und Ihre Fragen oder einen Termin vereinbaren zu können.

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Es wird keine Rechts- oder Steuerberatung vorgenommen. Bei Bedarf empfehlen wir Ihnen gerne eine weitergehende Beratung bei einem Rechtsanwalt, Notar oder Steuerberater.

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