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Nachlassplanung für zukünftige Erblasser
Gerechte Verteilung des Vermögens?
Bei Immobilien: Welchen Wertansatz setzen Sie an? Sorgen Sie dafür dass es zu keinen Ungerechtigkeiten kommt.
Wenn Sie Immobilien zu vererben haben ist es sinnvoll, sich vor der Nachlassplanung Gedanken um den realistischen Wert dieser Immobilien zu machen.
Erst wenn Sie den Wert, welcher am Markt auch erzielbar wäre kennen, dann macht eine Verteilung des zukünftigen Nachlasses Sinn.
Anderfalls können Ungerechtigkeiten in der Verteilung entstehen, die nur zu Unstimmigkeiten und schlimmstenfalls Streit unter den Erben führen können.
Wie können wir Ihnen dabei helfen?
- Während unseres Beratungsgepräches versuchen wir mit Ihnen ein vernünftiges Konzept, auf Grundlage Ihrer Vorstellungen, zu besprechen.
- Danach wird die Immobilie besichtigt und per Checkliste aufgenommen. Dies ist dann die Grundlage für die Werteinschätzung, welche wir dann im Büro fertigen werden.
- Sind noch weitere Immobilien zu berücksichtigen, so werden diese, wenn diese sich in der Nähe der ersten Immobilie befinden ebenfallst gleich aufgenommen.
- Sollten die weiteren Immobilien einen weiteren Termin erfordern, so vereinbaren wir diesen Besichtigungstermin gleich vor Ort.
- Im Büro fertigen wir die Werteinschätzungen und erarbeiten für Sie ein Wertekonzept mit einigen Tipps für Sie. Da in der Wertschätzung auch zukünftig zu erwartende Instandhaltungen aufgenommen werden, ist dieses Wertekonzept auch für einen Zeitraum von 10-15 Jahre verwendbar. Eventuelle langfristige Marktpreisänderungen können dann leicht mittels Preisindex angepasst werden.
- Wenn alle Immobilien bewertet wurden, dann besprechen wir mit Ihnen die Ergebnisse und unsere Ratschläge. Gegen Aufwandserstattung kommen wir auch gerne nochmals zu Ihnen.
Unser Grundhonorar für diese Leistungen:
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Unser Honorar für die oben geschilderten Leistungen beträgt gerade einmal 350,-€ inklusive Fahrkosten und MwSt. für das Beratungsgebiet 1 siehe Karte um Memmingen herum. Für das Beratungsgebiet 2 beträgt das Pauschale Honorar 450,-€. Jede weitere Immobilie am gleichen Ort/Stadt, die gleich im Anschluss an unser Gespräch aufgenommen werden kann kostet nur 300,-€ Das jeweilige Gebiet wird durch den Beratungsort, sowie von dem Ort der Immobilie bestimmt. |
Sie haben dann auf jeden Fall eine schriftliche Aufstellung mit einer Zukunftsprognose für den Wert Ihrer Immobilie oder mehrerer Immobilien, die Sie bei Bedarf jederzeit anpassen können.
Nun steht einer weiteren Verteilungsplanung Ihrer sonstigen Werte nichts im Wege. Diesbezüglich können wir Ihnen natürlich, während unseres Beratungsgepräches, Tipps zum Vorgehen geben. Erfahrungen haben wir hierfür. Sollte unseres Erachtens eine steuerliche oder rechtliche Beratung sinnvoll sein, so werden wir Ihnen Empfehlungen für eine solche Beratung geben.
Auch im Bereich einer Vorabschenkung oder Niesbrauchregelung können wir Ihnen wertvolle Ratschläge geben.
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Es wird keine Rechts- oder Steuerberatung vorgenommen. Bei Bedarf empfehlen wir Ihnen gerne eine weitergehende Beratung bei einem Rechtsanwalt, Notar oder Steuerberater.



