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Beratung für Erben und Erbengemeinschaften

Wenn Sie eine Immobilie geerbt haben oder eine Erbengemeinschaft sind, dann können wir für Sie wertvolle Beratungsleistungen anbieten.

Bei einem Einzelerbe wird sich wahrscheinlich nur die Frage stellen ob das Haus oder die Wohnung selbst genutzt, vermietet oder verkauft werden soll.
Besonders in einer Erbengemeinschaft stellen sich da schon mehr Fragen.

 

Unsere Leistung die Werteinschätzung der Immobilie

Egal ob Sie untereinander die Werte wissen wollen oder die Immobilie verkauft werden soll. Eine marktgerechte Einschätzung des Hauses oder der Wohnung ist der erste und wichtigste Schritt.
Wenn der richtige Preis feststeht, dann können die anderen Fragen angegangen werden.

Ist ein Verkauf der Immobilie geplant, dann machen Sie bitte nicht den Fehler, dass Sie den Verkauf angehen ohne vorher den richtigen Preis zu ermitteln.
Selbst wenn Sie zu einem Makler gehen und dort nachfragen, dann wissen Sie noch nicht, ob dieser nur einen günstigen Preis nennt, weil er schnell verkaufen möchte oder Ihnen einen zu hohen Wert verspricht, weil er einfach sicher gehen möchte, dass er den Auftrag erhält.
Lassen Sie daher zuerst einmal unabhängig von einem Verkaufsauftrag, einen realistischen Kaufpreis ermitteln. Sie können mit einem falschen, vielleicht zu hohen Preis den Ruf Ihres Immobilienangebotes ruinieren.

So können wir für Sie tätig werden:

Unser Grundhonorar für diese Leistungen:

Unser Honorar für die oben geschilderten Leistungen beträgt gerade einmal 350,-€ inklusive Fahrkosten und MwSt. für das Beratungsgebiet 1 (siehe Karte) um Memmingen herum.
Für das Beratungsgebiet 2 beträgt das Pauschale Honorar 450,-€.
Jede weitere Immobilie am gleichen Ort/Stadt, die gleich im Anschluss an unser Gespräch aufgenommen werden kann kostet nur 300,-€

Das jeweilige Gebiet wird durch den Beratungsort, sowie von dem Ort der Immobilie bestimmt.

Sie haben nun eine realistische Einschätzung des Immobilienwertes. Nun können Sie intern einen Wertausgleich oder andere Regelungen treffen.

Sollten Sie verkaufen wollen, so können Sie nun entscheiden, ob Sie die Vermarktung selbst vornehmen oder uns mit der Varmarktung beauftragen. Wir würden dann ein Vermaktungskonzept erarbeiten. Wenn die Immobilie in unserem Verkaufsgebiet liegt, dann können wir selbst tätig werden oder wir organisieren für Sie eine Sinnvolle Vermarktung.

Unser Honorarr für die Vermarktung

Wenn Sie die Immobilie selbst verkaufen möchten und wir für Sie ein schlüssiges Vermarktungskonzept erarbeiten, dann fällt ein pauschales Honorar von 1000,-€ inkl. MwSt. an.

Sie erhalten das Konzept, ein Expose und sinnvolle Texte und Vorlagen für Zeitungsinserate und Werbung in Internetportalen. Des weiteren erstellen wir für Sie eine Homepage, in der Ihre Immobilie präsentiert wird. Diese können Sie dann auch in anderen Werbeformen hervorragend nutzen indem Sie einen Link dazu angeben.

Wenn Sie uns mit der Vermarktung beauftragen, dann fällt das obenstehende Honorar nicht an.
Wir erhalten dann die marktübliche Vermittlungsprovision von 3% zzgl.MwSt. aus dem notariellen Kaufpreis. Allerdings nur nach erfolgten Verkauf. Sollten wir keinen Erfolg haben, so entstehen für Sie keine Kosten.

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Es wird keine Rechts- oder Steuerberatung vorgenommen. Bei Bedarf empfehlen wir Ihnen gerne eine weitergehende Beratung bei einem Rechtsanwalt, Notar oder Steuerberater.

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